Strahlenschutz des Personals

T. D. Kirchhoff, Bremerhaven

Röntgenverordnung ist in der Strahlenschutzverordnung aufgegangen. Hier zählt der Schutz des einzelnen Individuums.
Röntgenverordnung ist in der Strahlenschutzverordnung aufgegangen. Hier zählt der Schutz des einzelnen Individuums.

Strahlenschutzverantwortlicher braucht keine Fachkunde

Der Sperrbereich ist in der Röntgendiagnostik nicht relevant

Schürzen müssen pfleglich behandelt werden!